юридический текст
Nach dem Bundestag nennt das Grundgesetz in der Reihe der obersten Staatsorgane den Bundesrat. Er ist das föderative Bundesorgan, in dem alle Länder Mitglieder sind. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen. Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen. Die meisten Gesetze bedürfen heute der Zustimmung des Bundesrates. Im Übrigen kann er Einspruch gegen die vom Bundestag beschlossenen Gesetze einlegen. Der Bundesrat wählt die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Er ist kein regierendes Staatsoberhaupt.
Die Bundesversammlung ist ein besonders oberstes Staatsorgan, das aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die die Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wählen, besteht. Ihre einzige Aufgabe ist, den Bundespräsidenten zu wählen. Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre; anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Aufgaben des Bundespräsidenten sind: die völkerrechtliche Vertretung des Bundes, die Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze, die Mitwirkung bei der Regierungsbildung, die Auflösung des Bundestages, die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere, die Ausübung des Begnadigungsrechts. Die Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister.
Die Bundesregierung, das Kabinett, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern für einzelne Ressorts. Nur den Bundeskanzler wählt der Bundestag. Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesminister.
Der Bundeskanzler bestimmt als Regierungschef die Richtlinien der Politik; innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich; über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Die Bundesregierung steht an der Spitze der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Sie leitet die gesamte innere und äußere Politik des Bundes.
In den Ländern ist der Landtag (das Abgeordnetenhaus, die Bürgerschaft) Gesetzgebungsorgan. Die vollziehende Gewalt steht der Landesregierung (dem Senat) zu; Regierungschef und damit zugleich Staatsoberhaupt des Landes ist der Ministerpräsident (Regierender Bürgermeister, Erster Bürgermeister, Bürgermeister). In fast allen Ländern gibt es ein dem Bundesverfassungsgericht entsprechendes Gericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof).
2. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist ein selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes. Das Gericht ist ein Verfassungsorgan, das in der deutschen Verfassungsgeschichte kein Vorbild mit vergleichbaren Kompetenzen hat. Als „Oberster Hüter der Verfassung" ist das Bundesverfassungsgericht diejenige Institution, die berufen ist, sie zu überwachen und autoritativ auszulegen. Es wacht darüber, dass das Verfassungsrecht nicht verletzt wird. Es entscheidet grundsätzlich verfassungsrechtliche Fragen, unterzieht auch politische Fragen einer rechtlichen Würdigung. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes, der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. In bestimmten Fällen haben seine Einzelentscheidungen Gesetzeskraft.
...